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keine Preissteigerungen
ein ganz individueller Leistungsumfang
regelmäßige Überprüfung der Pflegeleistungen
keine Nachzahlungen
einmaliger Vertragsabschluss
Beseitigung von Einsenk- oder Wildschäden
Ersatz eingegangener Pflanzen
automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge
bei Betriebsaufgabe
mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes
bei entsprechender Vertragsgestaltung keine
Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages durch Hinterbliebene
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